Flugbetriebsordnung

In der Flugbetriebsordnung Merkur erfährst du alle wichtigen Regeln und Informationen rund um den Flugebtrieb am Merkur. Bitte aufmerksam lesen und beachten.
Die Flugbetriebsordnung (FBO) des DHV für Hängegleiter und Gleitsegel (gem. §21 Absatz 4 LuftVO) wird wie folgt
ergänzt durch die

Merkur – Flugbetriebsordnung

(Gelände West und Nordost) (zuletzt geändert am 16.01.2018)

Flugbetriebsordnung
Grundsätzlich gilt für alle Piloten (Vereinsmitglieder und Gastpiloten): 

  • Entsprechende Fluglizenz und Nachweis der Gelände- und Gefahreneinweisung (siehe unten)
  • Gültige GS-Haftpflichtversicherung  Für ausländische Piloten zwingend IPPI-Karte neben einem Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Zugelassene Flugausrüstung
  • Alle erforderlichen Papiere sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen
  • Vereinsmitglieder können bei begründeten Sicherheitsbedenken den Flugbetrieb untersagen, den Anweisungen ist Folge zu leisten
  • Es darf von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang geflogen werden
  • Wenn Schafe auf der Landewiese weiden, muss der Schäfer den Flugbetrieb ausdrücklich gestatten, ansonsten gilt Flugverbot
  • Friedhof und Wildgehege sind nicht zu überfliegen, in Ausnahmefällen nur mit einer Mindesthöhe von 1000m MSL
  • Auf beiden Landeplätzen unbedingt die Landeeinteilungen beachten (siehe Grafiken)
  • Landungen auf Nachbargrundstücken der Landewiese bitte vermeiden
  • Packen des Schirms jeweils direkt an der Infotafel am Landeplatz, bitte nicht auf den Wegen / Straßen.

 Gastflugregeln:

  • Gastflieger sind am Merkur jederzeit herzlich willkommen.
  • Gäste müssen für 11 Euro eine Tagesmitgliedschaft lösen, auch wenn sie zu Fuß den Berg rauflaufen. Verkauft wird die Karte am Kiosk in der Talstation und am Automaten („FLIEG AUF u. AB“). Diese Karte enthält eine Berg- und Talfahrt. Für weitere Flüge am gleichen Tag muss nur noch die Bergfahrt gelöst werden. Vereinsmitglieder dürfen Dokumente kontrollieren, die in Zusammenhang mit dem Flugbetrieb stehen (z.B. Tagesmitgliedschaft, Lizenz).
  • Gastpiloten akzeptieren mit der Teilnahme am Flugbetrieb die Regeln der Flugbetriebsordnung. Bitte haltet Euch an die Gastflugregeln und die Tagesmitgliedschaften. So helft Ihr mit, das Fluggelände zu fördern.
  • “Schwarzflieger“ müssen deshalb damit rechnen, ihr Flugrecht am Merkur einzubüßen!

 Regeln / Informationen für das Fluggelände Merkur WEST:

  • Nachweis der einmaligen Gefahreneinweisung in das Fluggelände WEST durch ein Mitglied des Gleitschirmvereins Baden.
  • Gültige Fluglizenz (Minimum deutscher A-Schein oder Vergleichbares) erforderlich.
  • Startplatz 650m MSL, Startrichtung 260°, Höhendifferenz >400m
  • Starts sind möglich bei Wind aus Windrichtungen von 220° bis 300°
  • Starts sind eingeschränkt möglich bei Wind aus den Windrichtungen von 181° bis 219° und 301° bis 330°.
  • Für alle anderen Windrichtungen, d. h. 331° bis 180° gilt Startverbot!
  • Die Landewiese West befindet sich ca. 150 Meter von der Talstation entfernt (Trampelpfad gegenüber der Talstation nutzen). Das Besichtigen der Landewiese gehört zur Einweisung in das Fluggelände.

Regeln / Informationen für das Fluggelände Merkur NORDOST:

  • Das Merkur Nordost-Gelände sollten nur Piloten mit ausreichender Flugerfahrung und Flugpraxis befliegen.
  • Fliegen ist erst nach gesonderter, einmaliger Nordost-Gefahreneinweisung gestattet. Die Einweisung für das Gelände WEST hat hier KEINE Gültigkeit. Die Nordost-Einweisung beinhaltet automatisch die West-Einweisung. Der Nachweis erfolgt über einen kleinen Aufkleber, der sichtbar am Helm getragen werden sollte, um unnötige Nachfragen zu vermeiden.
  • Gültige Fluglizenz (Minimum deutscher A-Schein oder Vergleichbares) erforderlich.
  • Die Besichtigung des Nordost-Landeplatzes ist für alle Piloten zwingend erforderlich. Einweisungen finden deshalb im Regelfall nur nach vorheriger Anmeldung statt. Bitte nutzt unseren Einweisungsservice auf www.schwarzwaldgeier.de .
  • Startplatz 650m MSL, Startrichtung 30°, Höhendifferenz > 300m
  • Starts sind möglich bei Wind aus Windrichtungen von 20° bis 50°.
  • Starts sind eingeschränkt möglich bei Wind aus den Windrichtungen von 10° bis 20° und 50° bis 60° (am Startplatz bilden sich aufgrund der Schneisenform bei ungünstigen Windrichtungen Verwirbelungen).
  • Für alle anderen Windrichtungen, d.h. 61° bis 360° gilt Startverbot!
  • Die Landewiese Nordost befindet sich an der Straße Wolfsschlucht Richtung Staufenberg (K3766).
  • Von der Landewiese Nordost fahren regelmäßig Busse nach Baden-Baden bis zur Merkur-Talstation.
  • Bei ausreichender Höhe kann auch auf der West-Landewiese gelandet werden. Es ist dann mit Lee-Turbulenzen zu rechnen. Zum Anfliegen des West-Landeplatzes wird dringend eine Startplatzüberhöhung von mindestens 100 Metern empfohlen.
  • Auf dem Startplatz Merkur Nordost gilt absolutes Rauchverbot.

Tandem:

  • Das Durchführen gewerblicher Tandemflüge oder anderer gewerbliche Unternehmungen, die mit dem Fluggelände zusammenhängen, ist ohne schriftliche Erlaubnis des Gleitschirmvereins Baden nicht gestattet.
  • Tandempassagiere müssen eine Tagesmitgliedschaft lösen (Ausnahme: Der Passagier ist Vereinsmitglied oder direkter, enger Familienangehöriger eines Mitglieds).
  • Tandem-Gastpiloten lösen eine Tagesmitgliedschaft für sich selbst sowie für ihren Passagier.

Grundsätzlich verboten ist:

  • Das Befahren des Berges mit jeglicher Art von motorgetriebenen Fahrzeugen.
  • Die Anfahrt zur Landewiese.
  • Das Wegwerfen von Abfällen oder Zigarettenkippen in der gesamten Natur.
  • Jeglicher Modellflug auf dem Startplatz und der Landewiese.
  • Toplanden am Startplatz / Gipfel.

 Die Wetterstation auf dem Merkurturm ist zu erreichen:

  • im  Internet unter www.schwarzwaldgeier.de (inklusive Prognosen)
  • per Funk: LPD 433,250 MHz (TSQ 88,5) – LPD Kanal 08 – 08 (CTCSS 08)
  • per Handyinternet: www.schwarzwaldgeier.de

 Bei Notfällen / Unfällen:

  • Bei leichten und schweren Notfällen erfolgt die Meldung immer über die Telefonnummer 112, Telefone sind in der Bergstation und im Bergrestaurant
  • Für schwere Notfälle befindet sich in der Bergstation ein „automatisierter externer Defibrillator“ (AED, Einsatz bei Kammerflimmern, Herzstillstand), der auch von Laien-Ersthelfern bedient werden kann!
  • In jedem Fall muss der Vorstand über einen Zwischenfall unterrichtet werden (Baumlandung, Landung an oder in der Bergbahntrasse  usw.). Diese Pflicht obliegt dem Piloten. Auch Gäste müssen Zwischenfälle dem Vorstand melden: info@schwarzwaldgeier.de .
  • Auch bei harmlosen Baumlandungen muss die Feuerwehrleitstelle über 112 informiert werden.
  • Der verunfallte Pilot hat in jedem Fall das Eintreffen der Feuerwehr abzuwarten und eigene Rettungsversuche zu unterlassen! Der Feuerwehreinsatz ist erst dann beendet wenn der Einsatzleiter mit dem Pilot vor Ort gesprochen hat.   Sicherheitshinweis: Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten haben grundsätzlich alle Piloten ein eingeschaltetes und betriebsbereites Funkgerät mit voreingestellter Vereinsfrequenz während des Fluges mitzuführen, um bei Unfällen, Baumlandungen usw. erreichbar zu sein. Bitte stellt das Gerät auf LPD 433,250 MHz (CTCSS 88,5Hz), also LPD Kanal 8 CTCSS 08. Bitte sagt über diesen Kanal den anderen Piloten auch Bescheid, wenn ihr nach einer spektakulär aussehenden Außenlandung oder ähnlichen Abenteuern keine Hilfe benötigt.
  • Bei ausgelegtem weißem (Hubschrauber-)Landekreuz am Landeplatz ist unverzüglich der Luftraum zu räumen und es gilt absolutes Startverbot für diese Zeit.

Sonstiges:

  • Grundsätzlich sollten sich alle Flieger vor jedem Besuch am Berg im Internet auf www.schwarzwaldgeier.de informieren. Nur so erreichen aktuelle Infos alle Piloten (Wetterstation, Wetterprognosen, Arbeitseinsätze, Sperrungen des Flugbetriebs usw.).
  • Unser Fluggebiet Merkur befindet sich im  Luftraum “E” (kontrollierter Luftraum) abgesenkt 1000ft AGL, d.h. Flugsicht = 5 km, Abstand zu Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km und ständige Sicht zum Boden. Unterhalb des Luftraum “E” befindet sich der Luftraum “G” (unkontrollierter Luftraum). ICAO BAD
  • Richtung Nord-West beginnt über der Bundesstraße 3 die Kontrollzone EDSB Karlsruhe/Baden-Baden, Einflug nur mit ausdrücklicher Genehmigung des “Baden Turm” (Flugfunk: AM 125,875 Mhz).
  • Grundsätzlich ist ein Überfliegen der Schrebergärten am Landeplatz zu vermeiden!
  • Am Battert ist der Bereich um die Badener Wand (Radius 100m) in der Zeit vom 15.01.-15.07. nicht zu überfliegen (Wanderfalkenschutz).
  • Liegt der Startplatz auf Grund der Windbedingungen im Lee, ist mit trügerischen Windanzeigen durch Windsäcke und Fähnchen zu rechnen. Ein Besuch auf dem Turm verschafft hier Klarheit.
  • Der Merkur ist ein Kegelberg, d. h. die Soaringflächen sind begrenzt. Auf der Westseite kommt man bei zu weitem seitlichen Abdriften schnell in die “Düsen” der Sättel “Binsenwasen” (südlich) und “Wolfsschlucht” (nördlich).
  • Wir bevorzugen einen freundlichen und rücksichtsvollen Umgang mit allen Nutzern der Natur.
  • HINWEIS: Nach Zwischenfällen (u.a. Baumlandungen, Unfällen, etc.) hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, eine Unfallmeldung an den Vorstand zu erfolgen! Geschieht dies nicht, so wird der betroffene Pilot grundsätzlich mit einem Flugverbot für das Fluggebiet belegt, welches durch den Vorstand wieder aufgehoben werden kann.

Diese Flugbetriebsordnung Merkur tritt mit Wirkung zum 16.01.2018 in Kraft, alle bisherigen Fassungen der Flugbetriebsordnung Merkur verlieren damit ihre Gültigkeit.

Gleitschirmverein Baden e.V. – Der Vorstand

Sicherheit

  • Fliegt nur mit einer einwandfreien und gecheckten Ausrüstung
  • Nehmt ein betriebsbereites Funkgerät und eine Signalpfeife mit, damit ihr im Notfall schnell gefunden werden könnt
  • Eine Rettungsschnur in greifbarer Nähe in der Flugausrüstung ermöglicht euch bei einer Baumlandung schnell Sicherungsmaterial gereicht zu bekommen, wenn es mal bei der Rettung länger dauert
  • Sollte es nach einer Baumlandung nicht möglich sein den Schirm unverzüglich zu bergen, so ist über diesen Umstand die Feuerwehr zu informieren, um so mögliche (kostenpflichtige) Fehleinsätze zu vermeiden! Grundsätzlich ist der Schirm unverzüglich aus dem Baum zu bergen!

Badener Wand

  • Die Badner Wand (ein Teil des Battert, der Felsen im Nordwesten jenseits der Wolfsschlucht) darf während der Brutsaison von 15. Januar bis 31. Juli nicht mit weniger als 300m über Grund überflogen werden.Badner Wand