Corona-Regeln Merkur

Seit November 2020 gelten vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg folgende Regelungen für das Gleitschirmfliegen am Merkur.

An Start- und Landeplatz:

  1. Abstand halten
  2. Maske tragen
  3. Keine Gruppenbildung

Basis der Regelungen:

  1. Sechste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung, vom 1.11.2020: “(6) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird für den Publikumsverkehr untersagt (…) 7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten, einschließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen, und ähnliche Einrichtungen sowie Bolzplätze, mit Ausnahme einer Nutzung für den Freizeit-und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen-und Profisport, (…)”
  2. FAQ Corona-Verordnung Baden-Württemberg: “Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.”