Verhalten nach Baumlandungen
Baumlandungen sind meistens glimpflich, aber schon oft hat die Feuerwehr und selbst der Vorstand ewig nach Piloten gesucht, die sich selbst befreit haben. Wir haben aus den Erfahrungen der letzten Saison einige (selbstverständliche) Regeln für Euch zusammengefasst, die wir hier gerne nochmal in Erinnerung rufen.
Grundsätzlich gilt: Auch nach harmlosen Baumlandungen unbedingt die Feuerwehr-Leitstelle unter 112 zu verständigen ist, daß nichts passiert ist. Diese Pflicht obliegt in erster Linie dem Piloten. All das gilt auch dann, wenn der Pilot sich selbst befreien konnte. (Leitstelle anrufen, den Unfallort nennen und Schirmfarbe und ob Hilfe benötigt wird oder nicht). So werden unter anderem Fehleinsätze vermieden, da ein im Baum hängender Schirm schnell eine Alarmierung durch Fußgänger verursachen kann.
Besonders wir als Vereinsmitglieder müssen darauf achten, dass bei solchen Vorfällen gewisse Regeln eingehalten werden: Dazu gehört es zur Unfallstelle zu gehen und die Lage zu checken, ggf. medizinische Hilfe (auch über die 112) anzufordern und wenn der Pilot versorgt ist eine umgehende Bergung der Ausrüstung zu veranlassen.
Jedem Piloten sollte bei einer Baumlandung klar sein, wie gefährlich die Selbstbergung ohne professionelle Helfer ist! Hier passieren immer wieder schwere Unfälle! Gleiches gilt für die Bergung des Gleitschirms. Wenn er nicht vom Boden aus einfach zu bergen ist, solltest Du unbedingt professionelle Berger verständigen. Wir legen eine Liste mit professionellen Baumkletterern ins Geiernest und in den Einweisungsordner.
Der Vorstand hilft Dir bei Fragen in dieser Situation gerne weiter!
Ruf einfach einen Vorstand an, wenn es akut ist. Wir müssen auf jeden Fall bei einem Unfall verständigt werden, damit wir korrekt auf Fragen von Feuerwehr, Polizei, Bergbahn usw. reagieren können. Das ist bei jedem Zwischenfall wichtig. Bitte unterstütze uns!
HINWEIS: Nach Zwischenfällen (u.a. Baumlandungen, Unfällen, etc.) hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, eine Unfallmeldung an den Vorstand zu erfolgen! Geschieht dies nicht, so wird der betroffene Pilot grundsätzlich mit einem Flugverbot für das Fluggebiet belegt!