
Nutzungsbedingungen Vereinstandem
Stand März 2024
Die Nutzung des Vereinstandems ist nur den Tandempiloten gestattet, die der Vorstand genehmigt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft von mindestens 3 Jahren. Die Tandemausrüstung steht nur registrierten Piloten mit gültiger Tandem-Fluglizenz zur Verfügung!
Ab sofort stehen den Tandempiloten ein versichertes Gurtzeug und zwei Tandemschirme zur Verfügung. Der Advance-Schirm „BiBeta5“ mit der Aufschrift „Baden-Baden“ sollte vorzugsweise für Pressetermine und zur Ausbildung genutzt werden!
Die Tandemausrüstung wird über die Wintermonate (November-Februar) beim Tandembeauftragten gelagert, in den Sommermonaten (März-Oktober) in dem Raum bei der Talstation der Merkur-Bergbahn.
Tandempiloten, die das Vereinstandem nutzen wollen, sind verpflichtet, die aktuellen Nutzungsbedingungen vom März 2024 zu akzeptieren und müssen eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben.
Tandempiloten, die das Vereinstandem nutzen möchten, erklären sich bereit, bei Veranstaltungen / Vereinsausflügen bei Anwesenheit / Teilnahme für Tandemflüge zur Verfügung zu stehen.
Die kommerzielle Nutzung des Vereinstandems ist nicht gestattet.
Für die Nutzung des Tandems sind folgende Gebühren zu entrichten:
- 100,- € einmalige Einlage
- 50,- € Jahresgebühr für die Nutzung (Flüge am Merkur sind hier inklusive)
- 15,- € / Tag zusätzlich zur Jahresgebühr bei privater Nutzung in anderen Fluggebieten
Die maximale Nutzungsdauer beträgt eine Woche (acht Tage). Zu bezahlen ist der Zeitraum der Buchung.
Flüge im Auftrag des Vereins / Vorstandes sind kostenfrei.
Wird die Tandemausrüstung im Auftrag des Vereins / Vorstandes genutzt, so haftet der Verein für in diesem Fall entstandene Schäden an der Ausrüstung.
Wird die Tandemausrüstung privat genutzt, haftet der Pilot vollständig für entstandene Schäden.
Die Tandemausrüstung ist vor der Nutzung vollständig auf Beschädigungen und Flugtüchtigkeit zu prüfen.
Schäden und Fehlfunktionen müssen unverzüglich an den Tandembeauftragten und den Vorstand gemeldet werden. Bei hier entdeckten Schäden und Fehlfunktionen haftet der vorangehend gebuchte Tandempilot. Eine schriftliche Unfallmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Alle getätigten Flüge sind in das Flugbuch einzutragen.
Die Ausrüstung ist mit Sorgfalt zu behandeln. Verschmutzungen sind vor der Lagerung zu beseitigen, die Ausrüstung darf nur trocken gelagert werden.
Buchungsverfahren:
Es kann immer nur eine Buchung / Pilot erfolgen, mehrere Buchungen auf einmal sind nicht zulässig.
Die Buchungen erfolgen über die WhatsApp-Gruppe „Tandem“. Die Nutzung der Kontaktdaten und der Buchungsdaten muss über eine Einverständniserklärung des Tandempiloten freigegeben werden.
Bei der Buchung müssen Name, Zeitraum der Buchung und geplantes Fluggebiet angegeben werden.
Buchungen im Interesse des Vereins (Ausfahrten, Veranstaltungen und Pressetermine) haben stets Vorrang vor privaten Buchungen.
Das bisherige Buchungssystem über die Homepage entfällt.
ACHTUNG: Das Tandem darf nur mit Beförderungsvertrag geflogen werden!! –> DOWNLOAD HIER
Eine Packanleitung für das Vereinstandem findest du HIER
Bei Fragen kannst du dich gerne an den Tandembeauftragten Rainer Ganster wenden unter rainer.ganster@schwarzwaldgeier.de
