Funkpflicht am Merkur
Die “offizielle” Vereinsfunkfrequenz lautet …
433,250 MHz (=LPD-Kanal 8)
CTCSS 88,5 Hz (=CTCSS 8)
Alle Piloten sind gemäß FBO verpflichtet, während des Fluges ein Funkgerät mit dieser Frequenz erreich- und verstehbar (also nicht irgendwo hinten im Gurtzeug) mitführen.
Die Vorteile
- Unsere Wetterstation informiert dich regelmäßig über aktuelle Windverhältnisse
- Andere Piloten informieren über ungewöhnliche Windverhältnisse am Landeplatz und andere Besonderheiten
- Bei Zwischenfällen (z. B. Helikoptereinsätze) wirst du informiert und kannst entsprechend reagieren
- Du erreichst uns, wenn du selbst Hilfe brauchst (unabhängig von Empfang und Akku deines Handys)
- Wenn du umgekehrt nach einer spektakulären Außenlandung oder ähnlichen Abenteuern keine Hilfe brauchst, sind wir froh, wenn du uns das per Funk meldest.
- Ein Funkgerät dient der Sicherheit aller. In der Vergangenheit kam es leider oft zu Vorfällen, bei denen verunfallte Piloten nicht in der Lage waren, mit der Feuerwehr zu kommunizieren. Die entstehende Suchaktion kostet allen Beteiligten Zeit, Nerven und Geld, die man lieber in die eigentliche Rettung stecken möchte.
- Wird ein Hubschraubereinsatz nötig, müssen wir den Luftraum schnell freimachen können. Das geht nur, wenn wir alle Piloten informieren.
Anforderungen an Funkgeräte
Du möchtest dir ein Funkgerät anschaffen? Achte darauf, dass es folgendes kann:
- Senden und Empfangen auf LPD-Frequenzen (433,05–434,79 MHz)
- CTCSS (Ohne empfängst du uns zwar, kannst aber nicht antworten. Zudem wirst du diverse Babyphones in Baden Baden reinkriegen…)
- Keine Frequenzen außer LPD und evtl. PMR. Selbst als Funkamateur darfst du die im Jedermannfunk vorgeschriebene Sendeleistung nicht überschreiten, eine Lizenz für Maximalleistung gilt nur für die Amateurfunkfrequenzen. Auch dein Rufzeichen interessiert hier nicht.