Ergänzung der Flugbetriebsordnung

Die Flugbetriebsordnung Merkur wird mit sofortiger Wirkung durch folgenden Absatz ergänzt:

"In jedem Fall muss der Vorstand über einen Zwischenfall unterrichtet werden (Baumlandung, Landung an oder in der Bergbahn usw.). Diese Pflicht obliegt dem Piloten. Auch Gäste müssen Zwischenfälle dem Vorstand melden." Die ganze Flugbetriebsordnung findet ihr hier…