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Gastflugregeln am Merkur

Bitte zusätzlich zu den unten stehenden Regeln die aktuellen CORONA-GASTFLUG-REGELN beachten!

Gastpiloten sind während der aktuellen Corona-Situation am Merkur herzlich willkommen! Da wir uns bei der Pflege des Fluggeländes viel Mühe geben, bitten wir Euch, unsere Gastflugregeln zu respektieren:

Vereinbarung mit Gästen

  • Gäste benötigen eine einmalige Einweisung. Die Einweisung West gilt nicht auf Nordost.
  • Gäste müssen eine Tagesmitgliedschaft lösen, auch wenn sie zu Fuß den Berg rauflaufen. Verkauft wird die Karte am Kiosk in der Talstation und am Automaten (“Flieg auf & Ab”). Diese Karte enthält eine Berg- und Talfahrt. Für weitere Flüge am gleichen Tag muss nur noch die Bergfahrt gelöst werden. “Schwarzflieger” (ohne Tagesmitgliedschaft oder Einweisung) müssen damit rechnen, ihr Flugrecht am Merkur einzubüßen!
  • Gastpiloten akzeptieren mit der Teilnahme am Flugbetrieb die Regeln der Flugbetriebsordnung. Bitte vorher durchlesen!
  • Alle Piloten am Merkur sind dazu verpflichtet, dem Vorstand Unfälle zu melden, in die sie verwickelt sind. Bitte nicht falsch verstehen: Dies hilft uns lediglich, mit der Feuerwehr und den Behörden guten Kontakt zu halten, da wir für den Flugbetrieb auch dann verantwortlich sind, wenn andere einen Unfall bauen.
  • Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten sollten grundsätzlich alle Piloten ein eingeschaltetes und betriebsbereites Funkgerät mit voreingestellter Vereinsfrequenz während des Fluges mitführen, um bei Unfällen, Baumlandungen usw. erreichbar zu sein.
  • Bitte stellt das Gerät auf LPD 433,250 MHz (CTCSS 88,5Hz), also LPD Kanal 8 CTCSS 08. Bitte sagt über diesen Kanal den anderen Piloten auch Bescheid, wenn ihr nach einer spektakulär aussehenden Außenlandung oder ähnlichen Abenteuern keine Hilfe benötigt.
  • Weiterhin wird allen Piloten empfohlen ein betriebsbereites und greifbares Handy mitzuführen.
  • Bei ausgelegtem weißem (Hubschrauber-)Landekreuz am Landeplatz ist unverzüglich der Luftraum zu räumen und es gilt absolutes Startverbot für diese Zeit.
  • Alle Piloten müssen gültige Flugpapiere, die Tagesmitgliedschaften und den Nachweis über eine Einweisung mit sich führen.
  • Der Flugbetrieb ist nur mit zugelassenem Gerät erlaubt. Vereinsmitglieder dürfen dies kontrollieren.
  • Es darf von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang geflogen werden.
  • Verschiedene Zonen dürfen nicht oder nur in ausreichender Höhe überflogen werden (Friedhof, Wildgehege, SWR-Sendemast, siehe FBO)
  • Wenn Schafe auf der Landewiese weiden, muss der Schäfer den Flugbetrieb vorher ausdrücklich gestatten.
  • HINWEIS:Nach Zwischenfällen (u.a. Baumlandungen, Unfällen, etc.) hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, eine Unfallmeldung an den Vorstand zu erfolgen! Geschieht dies nicht, so wird der betroffene Pilot grundsätzlich mit einem Flugverbot für das Fluggebiet Merkur belegt!
  • Bitte beachtet die Hinweise auf unserer Einweisungsseite.