Geier bei NCC erfolgreich!

Gratulation an alle Geier, die am 24. und 25. März 2017 an der ersten Runde der diesjährigen Newcomer Challenge teilgenommen haben. Ob 2. Platz oder 101. (Quersumme = 2 !) in der Overall-Wertung: Respekt und Kompliment für euer Engagement und die starken Leistungen! Weiterlesen

Ostersamstag keine Auffahrt!

Samstag, den 15. April 2017, findet auf dem Merkur wieder das große Ostereiersuchen statt. Viele tausend große und kleine Besucher (mehr als 4.000 in 2016) werden wieder hoch über Baden-Baden die österlichen Leckereien jagen. Die Bergbahn bleibt an diesem Tag den nicht fliegenden Besuchern vorbehalten. Die Auffahrt für Gleitschirnmflieger ist nicht möglich! Weiterlesen

Protokoll Vorstandssitzung 20.03.2017

Vorstandssitzung am 20.03.2017, Hotel Merkurwald, Restaurant Wolpertinger, 18.30 Uhr

Teilnehmer:

Martin Gabi

Alois Frietsch

Ralf Baumann

Claas Tzschucke (fehlte aus beruflichen Gründen)

Dieter Fahrner

1. Landeplatz Ost: Martin informierte ausführlich über sein Gespräch mit dem Geländehalter. Vor jedem Arbeitseinsatz muss dieser zukünftig kontaktiert werden. Ohne sein vorheriges Einverständnis darf kein Mähen der Landewiese erfolgen.

2. Übernachten in Zelten und Wohnmobilen auf den vom GSV Baden gepachteten Flächen am Merkur: An den Vorstand wurde diesbezüglich eine Anfrage gestellt. Prinzipiell ist dies nicht erlaubt (es gelten die gesetzlichen Regelungen für das Landschaftsschutzgebiet Baden-Baden). Der Vorstand verweist auf die offiziellen Camping- und ausgewiesenen Stellplätze.

3. Logo und Name, Schwarzwaldgeier, GSV Baden: In einer teilweise kontroversen Diskussion wurden die Vor- und Nachteile des Vereinsnamens und der Außendarstellung dargelegt. Es wurde einstimmig der Entschluss gefasst das Logo zu überarbeiten. Ralf nimmt Kontakt zu Vereinsmitgliedern auf, die ggf. Vorschläge für eine überarbeitete Version machen können.

Bezüglich der Namensverwendung steht wie bisher angewandt auch zukünftig der offizielle Name „Gleitschirmverein Baden“ in der Kommunikation an erster Stelle, „die Schwarzwaldgeier“ wird als Namensergänzung verwendet im Sinne von „Gleitschirmverein Baden e.V. – die Schwarzwaldgeier“.

4. Martin liegt eine Anfrage eines Unternehmensberaters für gewerbliche Tandemflüge als Incentives vor. Martin wird die Anfrage beantworten und auf unseren Vertrag mit Fly4you GbR hinweisen.

5. Vereinsmeisterschaft: Ralf ist in Kontakt mit Oliver. Der Vorstand begrüßt es sehr, wenn Oliver und weitere Vereinsmitglieder die Meisterschaft organisieren. Der Vorstand ist natürlich bereit das Organisationskomitee tatkräftig zu unterstützen.

6. Arbeitseinsatz: Claas teilte Dieter telefonisch mit, dass im April ein Arbeitseinsatz geplant wird. Der Termin wird rechtzeitig veröffentlicht.

7. Schadensregulierung bei Ausfahrten: Alois stellt die bisherige Regelung zur Diskussion, die vorsieht, dass der Verein maximal 500 € je Schadensfall übernimmt. Es wurde diskutiert die Begrenzung aufzuheben und grundsätzlich im Schadensfall die gesamte Selbstbeteiligung zu bezahlen. Nach längerer Diskussion kamen alle Anwesenden zu der Überzeugung, die bisherige Regelung beizubehalten und den Veranstaltern von Ausfahrten als Möglichkeit zu empfehlen, von den Teilnehmern im Voraus einen kleinen Betrag als Kaution einzubehalten, der bei einem evtl. Schadensfall angerechnet würde. Tritt kein Schadenfall ein, sollte die Kaution zurückerstattet werden. In der Regel liegt die Selbstbeteiligung bei angemieteten Fahrzeugen bei 1.000 €. Da der Verein nach der bestehenden Regelung im Schadensfall 500 € übernimmt, besteht für die Teilnehmer einer Ausfahrt lediglich gemeinschaftlich ein Risiko von 500 €.

Dieter Fahrner

Baden-Baden, den 21.03.2017

Nachtrag zu Pkt.7, 04.04.2017:

1. Vereinsausfahrten sind Veranstaltungen, die innerhalb des Vereins
veröffentlicht sind, und die jedem Vereinsmitglied im Rahmen der vom
Veranstalter festgelegten max. Teilnehmerzahl offen stehen.
2. Als angemeldet gilt, wer bis zum Stichtag die vom Veranstalter
festgelegte Anzahlung auf das Vereinskonto einbezahlt hat. Es gilt der
Zeitpunkt des Geldeingangs.
3. Die Anzahlung kann vom Veranstalter auch dazu genutzt werden, etwaige
Reservierungskosten bei Absage oder Nichtteilnahme eines Teilnehmers zu
begleichen.
4. Werden für eine solche Veranstaltung vom Veranstalter Fahrzeuge
angemietet, so ist von den Teilnehmern zusätzlich zum Teilnehmerbeitrag
eine Sicherheitsleistung zur Regulierung etwaiger vom Fahrzeugvermieter
geforderten Selbstbeteiligungen nach Schadensfällen zu entrichten. Diese
ist zusammen mit der Anzahlung auf das Vereinskonto einzubezahlen. Die
Höhe wird vom Veranstalter festgelegt. Wird diese Sicherheitsleistung
nicht benötigt, wird sie nach Abschluss der Veranstaltung zurück
erstattet.
5. Wird eine Selbstbeteiligung fällig, übernimmt diese der Verein bis zu
einer maximalen Höhe von € 500 pro angemietetem Fahrzeug. Daüber
hinausgehende Forderungen werden aus der Sicherheitsleistung bestritten.
Reicht diese nicht aus, werden diese Kosten nachträglich auf die
Teilnehmer der Veranstaltung umgelegt, unabhängig davon, ob sie für An-
und Abreise im Fahrzeug mitgefahren sind.
6. Veranstaltern wird empfohlen, sich diese Regelung von den Teilnehmern
bestätigen zu lassen. Außerdem wird empfohlen von den Teilnehmern eine
allgemeine Haftungsfreistellungserklärung einzufordern

Unser gutes Recht!

Oder etwa nicht? Wann hab ich’s und wann nicht? Auf dem Boden der Tatsachen ist’s schon schwer genug, aber wie sieht’s in der Luft aus? Du denkst, Du weißt Bescheid? Dann schau nochmal genau hin, wenn Du in allen Fällen richtig liegst, dann ist es Dein gutes Recht – oder etwa nicht? – unterm Strich gilt vor allem eines: situationsangemessen und flexibel handeln. Regeln sind Abstraktionen des Realen und das Reale ist dem Abstrakten meist mindestens einen Schritt voraus – und doch bleibt in der Praxis natürlich nur Eines an das wir uns halten können: der Konsens als überlebenswichtiges Tool für die Gemeinschaft. In diesem Sinne: Take care! (for yourself and others) und check die neue Visualisierung der Ausweichregeln des DHV unter https://www.dhv.de/web/newsdetails/article/europaeische-ausweichregeln/ bevor Du in die neue Saison startest. Einfach mal aufs Limbische System wirken lassen – act good, feel good – und vielleicht noch das kleine kortikale Dessert hinterher https://www.dhv.de/web/piloteninfos/gelaende-luftraum-natur/fair-in-the-air/

Dein Geier-Vo(e)rstand 😉