Teufelsmühle: Überflugverbot Lautenfelsen

An der Teufelsmühle gibt es wegen nistender Vögel einige Naturschutzauflagen. Das betrifft bei Streckenflügen auch uns. Der Lautenfelsen (Bild) darf nicht überflogen werden, an einigen anderen Stellen ist eine Mindestflughöhe von 300 Metern AGL vorgeschrieben. Bitte haltet euch im Interesse der Vögel und Teufelsflieger daran, um weitere Einschränkungen zu vermeiden.

Bitte lest euch die Informationen auf der Website der Teufelsflieger durch:
Teufelsflieger: Naturschutz

Streckentaktisch ist es ohnehin klüger, ohne Umweg die Althof-Kante anzusteuern.


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